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Standardmäßig werden sie als 10- oder 17-fach Steuergerät geliefert. Bei den Steuerorganen wird zwischen einer Steuereinheit mit Konturkammerregelung und ohne unterschieden.
Bei den Steuereinheiten mit Konturkammerregelung ist ein einstellbarer Druckminderer für 0,1 bis 0,5 bar zur konstanten Druckhaltung in den geteilten Kontaktkammern integriert. Je nach Kissengröße handelt es sich um 2 oder 3 Kontaktkammern.
Zur Befüllung der größeren Kissen werden aufgrund der Kammeranzahl zwei Steuerorgane mittels Verbindungsschlauches zu einer Einheit zusammengefügt. Hierzu steht dann für die unteren Kammern ein Steuerorgan ohne Konturkammerregelung zur Verfügung und für die oberen ein Steuerorgan mit Regelung.
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